Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1

Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Für alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragsnehmerschutz als vereinbart. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen und zu erwartenden Käufer- bzw. Verkäuferprovision. Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil ist gestattet. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Auslassung sind vorbehalten.

§2

Werden über und von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge, ganz gleich welcher Art, insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche Auftraggeber bzw. dem Angebotsempfänger wirtschaftlich das Eigentum bzw. die Nutzung an dem angebotenen Objekt verschaffen, ist dieser Vorgang in jedem Fall provisionspflichtig. Hierbei ist ohne Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt der Abschluss solcher Verträge erfolgt. Das gleiche gilt für den Erwerb des angebotenen Objektes im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag oder Ausbietungsabkommen. Dieses gilt auch bei Abschluss einer Vertriebsvereinbarung, wobei die Höhe der Provision sich nach dem angebotenen Kaufpreis richtet. Vereinbaren die Vertragspartner keine konkrete Tätigkeit des Maklers, dann gilt der Makler sowohl mit der Nachweis- als auch der Vermittlungstätigkeit beauftragt.

§3

Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Kauf-, Miet- oder Vertriebsvertrag später rückgängig gemacht oder durch Anfechtung hinfällig wird. Die Provision ist nicht im Kaufpreis enthalten, sie ist zahlbar und fällig bei notariellem Kaufabschluss bzw. bei Vertragsabschluss. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Alle Angaben sind Verkäufer- bzw. Vermieterangaben oder daraus berechnet. Falls nicht anders vereinbart, gilt folgende vom Käufer zu zahlende Maklergebühr zuzüglich/inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer:

  1. Eigentumswohnung: 7,14 % inkl. MwSt.
  2. bebauter und unbebauter Grundbesitz für Verkäufer: 3,57 % inkl. MwSt.
  3. bebauter und unbebauter Grundbesitz für Käufer: 3,57 % inkl. MwSt.
  4. Mindestprovision für Vermittlung bzw. Nachweis von bebauten und unbebauten Kaufobjekten: 2.560,- Euro zzgl. MwSt.
  5. Vermietung von Wohnungen: 2 Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt.
  6. Vermietung von Gewerbeeinheiten: 3 Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt.

§4

Der Provisionsanspruch des Auftragnehmers gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit des Auftragnehmers zustande kommt.

§5

Der Auftraggeber bzw. Angebotsempfänger kann sich nur dann darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er dem Makler dieses innerhalb von drei Tagen nach Eingang des Angebotes mitteilt und dem Makler gleichzeitig bekannt gibt, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat, andernfalls gilt der Nachwies des Objektes als von uns erfolgt. Die Mitteilung an den Makler hat per Einschreiben zu erfolgen. Sollte der Interessent zum Angebot bereits Vorkenntnis haben aber dennoch die Mittlertätigkeit des Maklers benötigen oder in Anspruch nehmen, so ist auch dieser Vorgang zu den genannten Konditionen provisionspflichtig.

§6

Sollte der Makler dem Interessenten aus einem Globalobjekt (Wohnanlage, Mehrfamilienhaus etc.) eine bestimmte Wohnung nachgewiesen haben, der Interessent jedoch eine andere Wohnung des gleichen Eigentümers käuflich erwerben, so ist auch diese andere Wohnung für den Käufer provisionspflichtig. Gleiches gilt sinngemäß bei Verkauf von Grundstücken und Häusern bzw. bei Vermietung vgl. Immobilien. Obige Bedingungen auch für mündliche bzw. telefonisch erfolgte Angebote.

§7

Mündliche Abreden sind nur gültig, wenn sie vom Makler schriftlich bestätigt werden. Änderungen zur Höhe der Provision bzw. zu den Zahlungsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von Guido Maihack Consult schriftlich bestätigt wurden.

§8

Werden vom Makler mehrere Einzel-Objekte angeboten, dann umfasst das Angebot zum Abschluss des Maklervertrages alle Einzel-Objekte.

§9

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Maklers.